Beitragsordnung

Die für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlichen finanziellen Mittel sollen vorrangig aufgebracht werden durch:

  • Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Spenden und Zuschüsse und
  • Entgelte für erbrachte Dienstleistungen

Für die Mitgliedsbeiträge gelten folgende Grundsätze:

  1. Der Mindest-Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt
    • 15€ Mindestbeitrag für Privatpersonen (Eltern, Lehrer, Nachbarn, …)
    • 100€ für jur. Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen)

Bei gewerblichen Unternehmen orientiert sich der Mitgliedsbeitrag ferner nach seiner Leistungsfähigkeit:

Jahres-Umsatz in €Beitrag in €
bis 500.000100
bis 1 Mio200
bis 2,5 Mio400
bis 5 Mio800
bis 10 Mio1500
bis 20 Mio2500
über 20 Mio4000

Hierbei gilt: Die Berechnung erfolgt auf Basis der freiwilligen Selbsteinschätzung des letzten Geschäftsjahres.

  1. Der Mindest-Jahresbeitrag für Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) beträgt:
    • 15€ Mindestbeitrag für Privatpersonen (Eltern, Lehrer, Nachbarn, …)
    • 100€ für jur. Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen, die Höhe der Beiträge bei Unternehmen orientiert sich an dem der ordentlichen Mitglieder)
  2. Die Mitgliedsbeiträge werden nach Eintritt und in der Folgezeit zum Anfang des Kalenderjahres entrichtet.
  3. Der jährliche Mindestbeitragssatz ist eine Bringschuld. Die Beitragsleistung erfolgt durch Bankeinzug / Überweisung. Aus praktischen Gründen wird die Abwicklung der Mitgliedsbeiträge über Bankeinzug angestrebt.
  4. Eine Beitragsfreistellung bzw. -stundung ist auf Antrag an den Vorstand möglich.
  5. Für Mitgliedsbeiträge und geleistete Spenden wird spätestens 60 Tage nach Ende des Geschäftsjahres eine Spendenbescheinigung zugestellt.
  6. Die vorliegende Beitragsordnung ist gültig ab dem 22.09.2012.