Die für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlichen finanziellen Mittel sollen vorrangig aufgebracht werden durch:
- Jahresbeiträge der Mitglieder
- Spenden und Zuschüsse und
- Entgelte für erbrachte Dienstleistungen
Für die Mitgliedsbeiträge gelten folgende Grundsätze:
- Der Mindest-Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt
- 15€ Mindestbeitrag für Privatpersonen (Eltern, Lehrer, Nachbarn, …)
- 100€ für jur. Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen)
Bei gewerblichen Unternehmen orientiert sich der Mitgliedsbeitrag ferner nach seiner Leistungsfähigkeit:
Jahres-Umsatz in € | Beitrag in € |
---|---|
bis 500.000 | 100 |
bis 1 Mio | 200 |
bis 2,5 Mio | 400 |
bis 5 Mio | 800 |
bis 10 Mio | 1500 |
bis 20 Mio | 2500 |
über 20 Mio | 4000 |
Hierbei gilt: Die Berechnung erfolgt auf Basis der freiwilligen Selbsteinschätzung des letzten Geschäftsjahres.
- Der Mindest-Jahresbeitrag für Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) beträgt:
- 15€ Mindestbeitrag für Privatpersonen (Eltern, Lehrer, Nachbarn, …)
- 100€ für jur. Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen, die Höhe der Beiträge bei Unternehmen orientiert sich an dem der ordentlichen Mitglieder)
- Die Mitgliedsbeiträge werden nach Eintritt und in der Folgezeit zum Anfang des Kalenderjahres entrichtet.
- Der jährliche Mindestbeitragssatz ist eine Bringschuld. Die Beitragsleistung erfolgt durch Bankeinzug / Überweisung. Aus praktischen Gründen wird die Abwicklung der Mitgliedsbeiträge über Bankeinzug angestrebt.
- Eine Beitragsfreistellung bzw. -stundung ist auf Antrag an den Vorstand möglich.
- Für Mitgliedsbeiträge und geleistete Spenden wird spätestens 60 Tage nach Ende des Geschäftsjahres eine Spendenbescheinigung zugestellt.
- Die vorliegende Beitragsordnung ist gültig ab dem 22.09.2012.