Beitragsordnung – Förderverein Heide-Grundschule Adlershof e.V.
Beitragsordnung als PDF
Die für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlichen finanziellen Mittel sollen vorrangig aufgebracht werden durch:
- Jahresbeiträge der Mitglieder
- Spenden und Zuschüsse und
- Entgelte für erbrachte Dienstleistungen
Für die Mitgliedsbeiträge gelten folgende Grundsätze:
- Der Mindest-Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt:
15 € Mindestbeitrag für Privatpersonen (Eltern, Lehrer, Nachbarn, …) 100 € für jur. Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen)
Bei gewerblichen Unternehmen orientiert sich der Mitgliedsbeitrag ferner nach seiner Leistungsfähigkeit:
Jahres-Umsatz* in € Beitrag in € bis 500.000 100 bis 1 Mio 200 bis 2,5 Mio 400 bis 5 Mio 800 bis 10 Mio 1500 bis 20 Mio 2500 über 20 Mio 4000
Hierbei gilt: Die Berechnung erfolgt auf Basis der freiwilligen Selbsteinschätzung des letzten Geschäftsjahres. - Der Mindest-Jahresbeitrag für Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) beträgt:
15 € Mindestbeitrag für Privatpersonen (Eltern, Lehrer, Nachbarn, …) 100 € für jur. Personen (Vereine, Verbände, Unternehmen, die Höhe der Beiträge bei Unternehmen orientiert sich an dem der ordentlichen
Mitglieder) - Die Mitgliedsbeiträge werden nach Eintritt und in der Folgezeit zum Anfang des Kalenderjahres entrichtet.
- Der jährliche Mindestbeitragssatz ist eine Bringschuld. Die Beitragsleistung erfolgt durch Bankeinzug / Überweisung. Aus praktischen Gründen wird die Abwicklung der Mitgliedsbeiträge über Bankeinzug angestrebt.
- Eine Beitragsfreistellung bzw. –Stundung ist auf Antrag an den Vorstand möglich.
- Für Mitgliedsbeiträge und geleistete Spenden wird spätestens 60 Tage nach Ende des Geschäftsjahres eine Spendenbescheinigung zugestellt.
- Die vorliegende Beitragsordnung ist gültig ab dem 22.09.2012